05.05.92

Strafrechtliche Rehabilitierung
 

Rehabilitierungsbeschluss: "Der Betroffene hat das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen, indem er Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hat, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben."

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