11.10.84
	Plädoyer der Verteidigung
	 
	Berufung zurückgenommen, da sinnlos. Politisches Strafrecht, § 219 StGB-DDR,
	ließ keinen Freispruch zu.
	
	"Die Verteidigung geht davon aus, dass das Handeln des Angeklagten schon der
	objektiven Tatschwere wegen als Verbrechen zu bewerten ist." (Blatt 6)