19.04.78

ZK der SED

beschloss fristlose Entlassung, für die es keine gesetzliche Grundlage gab, wie man später in einem Entschuldigungsschreiben zugab.

Man begründet die fristlose Entlassung u. a. mit der Feststellung: "K. ist trotz einer politisch negativen Beurteilung durch das Funkamt Königswusterhausen aus dem Jahre 1960 in der Studiotechnik eingestellt worden."

Dass K. beim Fernsehen der DDR in Berlin-Adlershof eingestellt wurde, lag daran, dass der Laborleiter Dr. Do. einen geeigneten Funkmechaniker suchte. Er sprach den Lehrlingsausbildungsleiter an, der auch für die in der Außenstelle Funkamt Königs Wusterhausen auszubildenden Lehrlinge zuständig war. Der Ausbildungsleiter empfahl dem Laborleiter den K., weil er wusste, dass K. fachlich "Bester der Lehrwerkstatt" war.

Der Laborleiter Dr. Do. unterstützte den Wunsch des K., zum Ingenieurstudium delegiert zu werden. Der Kaderleiter Tha. schloss sich dem an, obwohl er zuvor noch dem K. inaktives Verhalten in der FDJ vorgeworfen hatte (siehe Beurteilung v. 9.2.60).

K. stand nicht zum System und wurde trotzdem delegiert. Der Stasi-Leutnant Wol. der Kreisdienststelle Königs Wusterhausen hat 1966 festgestellt, nachdem K. sein Studium beendet und er bereits ein Jahr als Ingenieur beim Fernsehen der DDR gearbeitet hatte:

"Man muss abschließend einschätzen, dass der K. - trotzdem ihm alle Möglichkeiten seiner Entwicklung durch unseren Staat eingeräumt wurden - keine positive Einstellung zu unserer Gesellschaftsordnung hat. Trotzdem er ein geistig hochstehender Mensch ist, wird er so beurteilt, dass er die politischen Zusammenhänge nicht erkennt oder erkennen will und es ist nicht angebracht, den K. für bestimmte Formationen innerhalb der NVA einzusetzen."

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Der Kaderleiter P. des Funkamtes Königs Wusterhausen bezeichnet den Wunsch des K., beim Fernsehen in Berlin-Adlershof in einem Fernsehentwicklungslabor arbeiten zu wollen, als überheblich. Der Kaderleiter gönnt ihm diese Perspektive nicht, solange K. nicht gewillt ist, "gesellschaftlich" mehr in Erscheinung zu treten. Eine gute Möglichkeit, sich gesellschaftlich zu betätigen, wäre nach Meinung des Kaderleiters P. eine Verpflichtung zum  Ehrendienst bei der NVA (es bestand 1960 noch keine Wehrpflicht). Von Verteidigung des Sozialismus mit der Waffe in der Hand will K. natürlich schon gar nichts wissen. Letzenendes konnte der Kaderleiter die Versetzung des K. zum Fernsehbetrieb aber nicht verhindern, weil der Laborleiter Dr. D. den K. unbedingt haben wollte wegen seiner fachlichen Eignung.

Der Laborleiter Dr. D. unterstützte den Wunsch des K., zum Ingenieurstudium delegiert zu werden. Der Kaderleiter T. schloss sich dem an, obwohl er zuvor noch dem K. inaktives Verhalten in der FDJ vorgeworfen hatte (siehe Beurteilung v. 9.2.60).

K. stand nicht zum System und wurde trotzdem delegiert. Der Stasi-Leutnant Wol. der Kreisdienststelle Königs Wusterhausen hat 1966 festgestellt, nachdem K. sein Studium beendet und er bereits ein Jahr als Ingenieur beim Fernsehen der DDR gearbeitet hatte:

"Man muss abschließend einschätzen, dass der K. - trotzdem ihm alle Möglichkeiten seiner Entwicklung durch unseren Staat eingeräumt wurden - keine positive Einstellung zu unserer Gesellschaftsordnung hat. Trotzdem er ein geistig hochstehender Mensch ist, wird er so beurteilt, dass er die politischen Zusammenhänge nicht erkennt oder erkennen will und es ist nicht angebracht, den K. für bestimmte Formationen innerhalb der NVA einzusetzen."

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