02.10.84

Urteil 3 1/2 Jahre Haft
 

wegen Auslandsverbreitung von Nachrichten gemäß
§ 219 Abs. 2. Ziff. 1 StGB-DDR

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Weil der Unrechtsstaat das Licht der Öffentlichkeit scheute und Angst vor dem Volk hatte ("Warum zitterst Du so vor der Diktatur des Proletariats?" Wolf Biermann), fand der Prozess im Geheimen statt:

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